Hilfecenter - Reiseversicherung
1. Krankenversicherung
Rücktransport
Der Rücktransport des Patienten wird erst nach Rücksprache der Ärzte vor Ort entschieden. Selbstverständlich steht dabei immer der Wunsch des Versicherten im Vordergrund.
Heilbehandlungskosten
Für diese Form der Behandlung liegt keine Höchstgrenze vor, jedoch ist der Patient verpflichtet, unnötige Kostenerhöhungen zu vermeiden. Bei der Reise-Krankenversicherung ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50,00 Euro seitens des Versicherten vorgesehen. Allerdings ist der Selbstbehalt bei Abschluss eines Versicherungspakets generell ausgeschlossen.
Reise-Krankenversicherung für Bürger außerhalb Deutschlands
Reisende nach Deutschland und ausländische Bürger, die ihren ständigen Aufenthaltsbestimmungsort in Deutschland haben, können eine Reise-Krankenversicherung abschließen. Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Deutschland werden ebenso für ihr Heimatland versichert, wenn dort kein Wohnsitz besteht. Der Abschluss einer Reise-Krankenversicherung muss bei Incoming vor Reisebeginn, spätestens jedoch am Einreisetag erfolgen. Die Reisedauer darf 93 Tage nicht überschreiten und gilt nur für Reisen mit touristischem Hintergrund.
2. Reiserücktrittversicherung
Reiserücktrittversicherung für Autozüge und Fährpassagen
Rücktrittskosten für Autozüge sind im Gesamtreisepreis als Objekt versichert. Dies gilt ebenfalls für Fährpassagen, die zum Tarif „ alle Reisen außer Schiffsreisen“ gehören.
Abschlussfrist bei Bausteinbuchung
Bei einer Bausteinbuchung endet die Frist spätestens 14 Tage nach Erhalt der ersten Buchungsbestätigung, da sonst das Risiko einer Stornierung in Kauf genommen werden muss. Werden besondere Leistungen dazu gebucht, ändert sich automatisch der Reisepreis und eine neue Versicherung muss vom Kunden abgeschlossen werden. Die vorhergehende unterliegt der Stornierung.
Reiserücktritt für Ferienwohnungen
Um ausreichenden Schutz für jeden Reisenden zu gewähren, ist es erforderlich alle Namen der Mitreisenden anzugeben.
Selbstbehalt bei Ferienwohnungen
Ein Selbstbehalt von mindestens 25,00 Euro ist nur dann zu tragen, wenn der Versicherte bei Eintreten des Reisesrücktritts ambulant behandelt werden muss. Bei Ferienwohnungen wird der Selbstanteil pro Objekt berechnet.
Schiffsreise
Als Schiffsreisen gelten Kreuzfahrten, Segeltörns und Yachtcharter. Blaue Reisen, Nil-Kreuzfahrten, Fährpassagen und Hausboote sind Ausnahmen und gehören nicht dem Tarif Schiffsreisen an. Enthält die gebuchte Reise nur einige Bestandteile einer Schiffsreise, so ist der überwiegende Preisanteil maßgebend. Sind die anteiligen Kosten nicht ermittelbar, wird auf die anteilige Reisedauer angerechnet.
3. Gepäckversicherung
Reisegepäck im Auto
Reisegepäck im Fahrzeug ist nur dann gegen Diebstahl versichert, wenn der Wagen zwischen 06.00 Uhr und 22.00 abgestellt und vor 22.00 wieder genutzt wurde. Wird die Fahrt nachts weniger als zwei Stunden unterbrochen, ist sie auch dann versichert.
Notebooks und Mobiltelefone
Notebooks und Mobiltelefone gehören zum Handgepäck und sind daher in der Reisgepäck-Versicherung zum Zeitwert versichert.
Reisegepäck beim Camping
Grundsätzlich besteht auf offiziellen Campingplätzen Versicherungsschutz, wenn das Gepäck sicher verwahrt wurde. Wildcamper haben allerdings keinen Anspruch auf die Regulierung eines Schadens.
Fahrräder und diverse Sportgeräte
Fahrräder und Sportgeräte gehören zum persönlichen Reisebedarf des Reisegepäcks und unterliegen daher dem Versicherungsschutz. Eine Gewährleistung des Versicherungsschutzes während des Gebrauchs wird allerdings ausgeschlossen.
Fotoapparate, Videokameras und Schmuck
Fotoapparate, Videokameras und Schmuck gehören zum mitgeführten Reisegepäck, können aber nur mit einem Drittel der Versicherungssumme abgedeckt werden. Werden sie als Reisegepäck aufgegeben, sind sie nicht versichert.
Erstattung nach Zeit- oder Neuwert
Im Schadensfall abhanden gekommener oder beschädigter Sachen wird generell der Zeitwert bis zur Höhe der Versicherungssumme erstattet. Der Zeitwert eines Objekts ist der aktuelle Zustand (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.), in dem er sich zur Zeit des Diebstahls oder Beschädigung befunden hat.
4. Reiseabbruchversicherung
Fristen der Reiseabbruchversicherung
Die Reiseabbruch-Versicherung muss spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Abschluss nur am Buchungstag, spätestens jedoch am folgenden Werktag möglich. Da die Reiseabbruch-Versicherung ein Einzelbaustein ist, kann sie selbstverständlich auch unabhängig von einer Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden.
5. Umbuchung und Stornierung
Bei Umbuchung oder Stornierung einer Versicherung, ist umgehend das Service-Team von www.ab-ins-blaue.de unter Angabe der Versicherungsnummer zu informieren.
6. Allgemeines
Anbieter
Das Team von www.ab-ins-blaue.de arbeitet in der Kategorie Reiseversicherungen eng mit der Europäischen Reiseversicherung zusammen, die als Marktführer für Reiseschutz in Deutschland seit über 80 Jahren Erfahrungen auf dem Gebiet sammeln konnte.
Unterlagen
Nach Abschluss einer Reiseversicherung werden dem Kunden umgehend vollständige Unterlagen per E-Mail gesandt. In Ausnahmefällen ist auch der postalische Weg möglich.
Fristen
Ein Versicherungsabschluss sollte bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn am Buchungstag, spätestens jedoch am folgenden Werktag zustande kommen. Bei langfristigen Buchungen besteht die Möglichkeit, auch noch maximal 14 Tage nach Buchung eine Reiseversicherung abzuschließen.
Änderungen
Grundsätzlich ist es möglich das Reisedatum zu ändern, solang der gewählte Tarif des Versicherten unberührt bleibt. Für weitere Informationen steht das Service-Team von www.ab-ins-blaue.de gern zur Verfügung.
Gegenseitiger Versicherungsschutz
Gegenseitiger Versicherungsschutz ist dann gewährleistet, wenn maximal vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben. Besteht ein Verwandtschaftsverhältnis, gilt der gegenseitige Versicherungsschutz auch bei mehr als vier Personen.
Geographische Definitionen
Der geographische Begriff „Europa“ grenzt an folgende Gebiete:
- Im Westen die Azoren
- Im Norden der Nordkap
- Im Osten der Ural
- Im Südosten der Kaukasus, der Fluss Ural, die Manytsch-Niederung und der Bosporus.
Die afrikanischen und asiatischen Mittelmeer-Anliegerstaaten, die Kanaren, die Azoren und Madeira gelten als Ausnahme und zählen ebenfalls zu Europa.
Alle übrigen Länder sind geographisch unter „weltweit“ einzustufen.
Definition Familie
Zur Familie zählen:
- Maximal zwei Erwachsene
- mindestens ein mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsgrad).
Bei Volljährigen Kindern, die sich in der Ausbildungszeit befinden, besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Erwachsene ohne Kinder gelten nicht als Familie und sind verpflichtet, sich pro Person zu versichern.
Versicherungsschutz bei Objekten
Für folgende Objekte besteht Versicherungsschutz:
- Ferienwohnungen (mit Anreise)
- Wohnmobile (mit Anreise)
- Boote (mit Anreise)
- Autozüge
- Fähren
Wird eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, ist automatisch immer auch das angemietete Objekt (Ferienwohnung, Hausboot usw.) darin versichert. Hierbei wird der Objektpreis mit dem Betrag der gebuchten Anreise (Flug etc.) addiert. Werden weitere Leistungen, wie etwa Leihwagen oder Verpflegung hinzu gebucht, ist jede einzelne Person über ihren anteiligen Reisepreis zu versichern. Für weitere Informationen gibt das Service-Team von www.ab-ins-blaue.de gern Auskunft.
Gruppenversicherung
Reisen 10 Personen oder mehr in einer Gruppe, so besteht die Option einer Gruppenversicherung, und zwar unabhängig davon, ob es zehn voll zahlende Reisende sind. Jedoch muss das An- oder Abreisedatum identisch sein. Bahnreisende können ab sechs Personen eine Gruppenversicherung abschließen.
Namensänderung
Soll eine Namensänderung auf einer Gruppenpolice aufgrund von Krankheit etc. vorgenommen werden, wird auf der bereits vorhandenen Teilnehmerliste der ursprüngliche Name des Reisenden gestrichen und durch den Namen der hinzukommenden Person ersetzt. Die geänderte Teilnehmerliste sollte umgehend an das Service-Team von www.ab-ins-blaue.de gefaxt werden.
Rücktransport
Der Rücktransport des Patienten wird erst nach Rücksprache der Ärzte vor Ort entschieden. Selbstverständlich steht dabei immer der Wunsch des Versicherten im Vordergrund.
Heilbehandlungskosten
Für diese Form der Behandlung liegt keine Höchstgrenze vor, jedoch ist der Patient verpflichtet, unnötige Kostenerhöhungen zu vermeiden. Bei der Reise-Krankenversicherung ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50,00 Euro seitens des Versicherten vorgesehen. Allerdings ist der Selbstbehalt bei Abschluss eines Versicherungspakets generell ausgeschlossen.
Reise-Krankenversicherung für Bürger außerhalb Deutschlands
Reisende nach Deutschland und ausländische Bürger, die ihren ständigen Aufenthaltsbestimmungsort in Deutschland haben, können eine Reise-Krankenversicherung abschließen. Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Deutschland werden ebenso für ihr Heimatland versichert, wenn dort kein Wohnsitz besteht. Der Abschluss einer Reise-Krankenversicherung muss bei Incoming vor Reisebeginn, spätestens jedoch am Einreisetag erfolgen. Die Reisedauer darf 93 Tage nicht überschreiten und gilt nur für Reisen mit touristischem Hintergrund.
2. Reiserücktrittversicherung
Reiserücktrittversicherung für Autozüge und Fährpassagen
Rücktrittskosten für Autozüge sind im Gesamtreisepreis als Objekt versichert. Dies gilt ebenfalls für Fährpassagen, die zum Tarif „ alle Reisen außer Schiffsreisen“ gehören.
Abschlussfrist bei Bausteinbuchung
Bei einer Bausteinbuchung endet die Frist spätestens 14 Tage nach Erhalt der ersten Buchungsbestätigung, da sonst das Risiko einer Stornierung in Kauf genommen werden muss. Werden besondere Leistungen dazu gebucht, ändert sich automatisch der Reisepreis und eine neue Versicherung muss vom Kunden abgeschlossen werden. Die vorhergehende unterliegt der Stornierung.
Reiserücktritt für Ferienwohnungen
Um ausreichenden Schutz für jeden Reisenden zu gewähren, ist es erforderlich alle Namen der Mitreisenden anzugeben.
Selbstbehalt bei Ferienwohnungen
Ein Selbstbehalt von mindestens 25,00 Euro ist nur dann zu tragen, wenn der Versicherte bei Eintreten des Reisesrücktritts ambulant behandelt werden muss. Bei Ferienwohnungen wird der Selbstanteil pro Objekt berechnet.
Schiffsreise
Als Schiffsreisen gelten Kreuzfahrten, Segeltörns und Yachtcharter. Blaue Reisen, Nil-Kreuzfahrten, Fährpassagen und Hausboote sind Ausnahmen und gehören nicht dem Tarif Schiffsreisen an. Enthält die gebuchte Reise nur einige Bestandteile einer Schiffsreise, so ist der überwiegende Preisanteil maßgebend. Sind die anteiligen Kosten nicht ermittelbar, wird auf die anteilige Reisedauer angerechnet.
3. Gepäckversicherung
Reisegepäck im Auto
Reisegepäck im Fahrzeug ist nur dann gegen Diebstahl versichert, wenn der Wagen zwischen 06.00 Uhr und 22.00 abgestellt und vor 22.00 wieder genutzt wurde. Wird die Fahrt nachts weniger als zwei Stunden unterbrochen, ist sie auch dann versichert.
Notebooks und Mobiltelefone
Notebooks und Mobiltelefone gehören zum Handgepäck und sind daher in der Reisgepäck-Versicherung zum Zeitwert versichert.
Reisegepäck beim Camping
Grundsätzlich besteht auf offiziellen Campingplätzen Versicherungsschutz, wenn das Gepäck sicher verwahrt wurde. Wildcamper haben allerdings keinen Anspruch auf die Regulierung eines Schadens.
Fahrräder und diverse Sportgeräte
Fahrräder und Sportgeräte gehören zum persönlichen Reisebedarf des Reisegepäcks und unterliegen daher dem Versicherungsschutz. Eine Gewährleistung des Versicherungsschutzes während des Gebrauchs wird allerdings ausgeschlossen.
Fotoapparate, Videokameras und Schmuck
Fotoapparate, Videokameras und Schmuck gehören zum mitgeführten Reisegepäck, können aber nur mit einem Drittel der Versicherungssumme abgedeckt werden. Werden sie als Reisegepäck aufgegeben, sind sie nicht versichert.
Erstattung nach Zeit- oder Neuwert
Im Schadensfall abhanden gekommener oder beschädigter Sachen wird generell der Zeitwert bis zur Höhe der Versicherungssumme erstattet. Der Zeitwert eines Objekts ist der aktuelle Zustand (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.), in dem er sich zur Zeit des Diebstahls oder Beschädigung befunden hat.
4. Reiseabbruchversicherung
Fristen der Reiseabbruchversicherung
Die Reiseabbruch-Versicherung muss spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Abschluss nur am Buchungstag, spätestens jedoch am folgenden Werktag möglich. Da die Reiseabbruch-Versicherung ein Einzelbaustein ist, kann sie selbstverständlich auch unabhängig von einer Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden.
5. Umbuchung und Stornierung
Bei Umbuchung oder Stornierung einer Versicherung, ist umgehend das Service-Team von www.ab-ins-blaue.de unter Angabe der Versicherungsnummer zu informieren.
6. Allgemeines
Anbieter
Das Team von www.ab-ins-blaue.de arbeitet in der Kategorie Reiseversicherungen eng mit der Europäischen Reiseversicherung zusammen, die als Marktführer für Reiseschutz in Deutschland seit über 80 Jahren Erfahrungen auf dem Gebiet sammeln konnte.
Unterlagen
Nach Abschluss einer Reiseversicherung werden dem Kunden umgehend vollständige Unterlagen per E-Mail gesandt. In Ausnahmefällen ist auch der postalische Weg möglich.
Fristen
Ein Versicherungsabschluss sollte bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn am Buchungstag, spätestens jedoch am folgenden Werktag zustande kommen. Bei langfristigen Buchungen besteht die Möglichkeit, auch noch maximal 14 Tage nach Buchung eine Reiseversicherung abzuschließen.
Änderungen
Grundsätzlich ist es möglich das Reisedatum zu ändern, solang der gewählte Tarif des Versicherten unberührt bleibt. Für weitere Informationen steht das Service-Team von www.ab-ins-blaue.de gern zur Verfügung.
Gegenseitiger Versicherungsschutz
Gegenseitiger Versicherungsschutz ist dann gewährleistet, wenn maximal vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben. Besteht ein Verwandtschaftsverhältnis, gilt der gegenseitige Versicherungsschutz auch bei mehr als vier Personen.
Geographische Definitionen
Der geographische Begriff „Europa“ grenzt an folgende Gebiete:
- Im Westen die Azoren
- Im Norden der Nordkap
- Im Osten der Ural
- Im Südosten der Kaukasus, der Fluss Ural, die Manytsch-Niederung und der Bosporus.
Die afrikanischen und asiatischen Mittelmeer-Anliegerstaaten, die Kanaren, die Azoren und Madeira gelten als Ausnahme und zählen ebenfalls zu Europa.
Alle übrigen Länder sind geographisch unter „weltweit“ einzustufen.
Definition Familie
Zur Familie zählen:
- Maximal zwei Erwachsene
- mindestens ein mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandtschaftsgrad).
Bei Volljährigen Kindern, die sich in der Ausbildungszeit befinden, besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Erwachsene ohne Kinder gelten nicht als Familie und sind verpflichtet, sich pro Person zu versichern.
Versicherungsschutz bei Objekten
Für folgende Objekte besteht Versicherungsschutz:
- Ferienwohnungen (mit Anreise)
- Wohnmobile (mit Anreise)
- Boote (mit Anreise)
- Autozüge
- Fähren
Wird eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, ist automatisch immer auch das angemietete Objekt (Ferienwohnung, Hausboot usw.) darin versichert. Hierbei wird der Objektpreis mit dem Betrag der gebuchten Anreise (Flug etc.) addiert. Werden weitere Leistungen, wie etwa Leihwagen oder Verpflegung hinzu gebucht, ist jede einzelne Person über ihren anteiligen Reisepreis zu versichern. Für weitere Informationen gibt das Service-Team von www.ab-ins-blaue.de gern Auskunft.
Gruppenversicherung
Reisen 10 Personen oder mehr in einer Gruppe, so besteht die Option einer Gruppenversicherung, und zwar unabhängig davon, ob es zehn voll zahlende Reisende sind. Jedoch muss das An- oder Abreisedatum identisch sein. Bahnreisende können ab sechs Personen eine Gruppenversicherung abschließen.
Namensänderung
Soll eine Namensänderung auf einer Gruppenpolice aufgrund von Krankheit etc. vorgenommen werden, wird auf der bereits vorhandenen Teilnehmerliste der ursprüngliche Name des Reisenden gestrichen und durch den Namen der hinzukommenden Person ersetzt. Die geänderte Teilnehmerliste sollte umgehend an das Service-Team von www.ab-ins-blaue.de gefaxt werden.